Schadstoffsanierungen in Baden-Württemberg: Diese Vorschriften gelten

Obwohl die Verwendung von Asbest seit 1993 verboten ist, findet sich vor allem in älteren Gebäuden diese versteckte Gefahr. Asbest ist krebserregend und kann andere schwere Erkrankungen hervorrufen. Sämtliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von asbesthaltigen Materialien müssen daher von Fachbetrieben durchgeführt werden. Wir bei EBER GmbH haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet Schadstoffsanierung in Stuttgart und Umgebung. Warum Schadstoffe entfernt werden müssen, was dabei zu beachten ist und welche Vorschriften gelten, erfahren Sie hier. 

Warum müssen Schadstoffe entfernt werden?

Schwach gebundene Asbestprodukte (z. B. in Leichtbauplatten) können durch Alterung und äußere Einflüsse wie Luftströmung und Temperaturänderungen Asbestfasern freisetzen. Diese halten sich in der Luft und können eingeatmet werden und so schwere Erkrankungen hervorrufen. 

Fest gebundene Asbestprodukte (z.B. in Dach- und Fassadenplatten) sind in der Regel gefahrlos. Handlungsbedarf besteht jedoch, wenn diese durch Renovierungsarbeiten abgebrochen, beschädigt oder bearbeitet werden und so Asbestfasern freisetzen. Hier ist eine sachgemäße Bearbeitung dringend notwendig!

Schadstoffsanierung – aber richtig: Diese Vorschriften müssen Sie beachten

Die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit Asbest dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben mit entsprechender Schutzausrüstung vorgenommen werden. Bei Sanierungsarbeiten müssen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) „Asbest-Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ befolgt werden. 

Diese umfassen:

  • Planung der Sanierungsarbeiten von Beginn der Sanierung bis zur Entsorgung
  • Tragen von Schutzausrüstung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen 
  • Keine Arbeit ohne Fachkenntnis an asbesthaltigen Materialien

Zur sicheren Sanierung und Entsorgung gesundheitsschädlicher Materialien muss daher ein zertifizierter Fachbetrieb wie die EBER GmbH beauftragt werden. Wir führen nach TRGS 519, 521 zertifizierte Asbest- und KMF-Sanierungen durch. 

Abrissarbeiten schadstoffsanierung dach stuttgart
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Weitere Schutzmaßnahmen und Vorschriften im Umgang mit Asbest

Vor Beginn von Abbruch- und Sanierungsarbeiten durch den Fachbetrieb wird zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Hier wird ermittelt, ob und in welcher Form asbesthaltige Materialien vorliegen und ob Beschäftigte Asbeststaub ausgesetzt sind. 

Daraufhin folgt eine Anzeige an die Behörde. Gewerbliche Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. In Baden-Württemberg sind das die Regierungspräsidien oder die Stadt- und Landkreise (Gewerbeaufsicht). Die Anzeige wird von uns durchgeführt und enthält folgende Angaben:

  • Lage der Arbeitsstätte
  • Verwendete Arten und Mengen an Asbest
  • Ausgeübte Tätigkeit und angewandte Verfahren
  • Anzahl der beteiligten Personen
  • Beginn und Dauer der Arbeiten
  • Maßnahmen zur Begrenzung der Freisetzung von Asbestfasern

Anschließend wird ein Arbeitsplan erstellt. Dieser beinhaltet eine Beschreibung des Arbeitsverfahrens und der verwendeten Mittel zur Beseitigung der asbesthaltigen Materialien, Angaben zur gewährleisteten persönlichen Schutzausrüstung. Er beschreibt außerdem, wie geprüft wird, dass nach Abschluss der Abbruch- und Sanierungsarbeiten im Arbeitsbereich keine Gefährdung durch Asbest besteht. Dieser Plan garantiert eine sichere und effektive Schadstoffsanierung. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen rund um das Thema Asbest gerne an uns von der EBER GmbH.